Das Selbsthilfebüro der Paritätischen Sozialdienste in Karlsruhe veröffentlicht für Selbsthilfegruppen und Freunde der Selbsthilfe aus dem Stadt- und Landkreis Karlsruhe folgenden Beitrag:
Im Rahmen unseres vierteljährlichen Gastabends hat Frau El Ghazouani, selbstständige rechtliche Betreuerin, unsere Gruppe besucht.
Nachdem eine Betreuung angeregt wurde, z.B. durch Angehörige, Ärzte oder dem/der Klient*in selbst, wird diese vom Betreuungsgericht überprüft. Es muss eine ärztliche Diagnose vorliegen, z.B. eine psychische Erkrankung und eine Behinderung oder eine Sucht.
Die Bewilligungszeit liegt bei ca. 6-12 Monaten. Ein Eilantrag, durch den Arzt einer Klinik, beschleunigt den Vorgang, da er der Meinung ist, dass hier schnell gehandelt werden muss. Der/die Klient*in muss der Betreuung zustimmen. Der/die Betreuer*in soll nur beratend tätig sein, um die Selbstständigkeit des/der Klient*in zu fördern. Er ist kein*e Sozialarbeiter*in.
Die Sozialbehörde ist für die Verteilung der Fälle verantwortlich, wobei Wunsch und Wille des/der Klient*in berücksichtigt werden.
Pro Monat bekommt der/die Betreuer*in eine Stunde je Klient*in vom Betreuungsgericht bezahlt. Deshalb werden die Fälle nach Schwere gemischt, so dass der/die Betreuer*in flexibel in seiner/ ihrer Zeiteinteilung sein kann.
Die Betreuung wird vom Gericht bezahlt, es sei denn der/die Klient*in ist vermögend. Hierbei gilt ein Schonvermögen von 10.000 €.
Für die rechtliche Betreuung gelten folgende Aufgabenkreise:
- Vermögenssorge
- Gesundheitssorge
- Aufenthaltsbestimmung
- Wohnungsangelegenheiten
- Behördenangelegenheiten
- Rechtsangelegenheiten
- Postangelegenheiten
Es ist sinnvoll, wenn der/die Betreuer*in alle Aufgaben übernimmt, jedoch nicht zwingend. Er darf delegieren, z.B. an einen Anwalt bei einem Rechtsstreit oder an den Lohnsteuerverein für die Steuererklärung. In der Regel hat der/die Betreuer*in ein gutes Netzwerk, das nicht bewertet.
Der/die rechtliche Betreuer*in ist kein Ausbildungsberuf. Nach Absolvieren von fünf Schulungsmodulen, erfolgt eine Eignungsprüfung.
Alternativ gibt es noch den/die ehrenamtlichen Betreuer*in, meist Angehörige. Sie sind allerdings auf sich alleine gestellt. Deutschland hat ein gutes Betreuungsnetz, über das man allerdings Kenntnis haben muss. Da ist dann der/die rechtliche Betreuer*in gefragt.
Wir danken Frau El Ghazouani für ihre ausführlichen Erklärungen und die kompetente Beantwortung unser Fragen.
Folgend der Link des Betreuungsgerichts, unter dem man die ganzen Vorlagen die es gibt einsehen kann:
https://amtsgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/DasAmtsgericht/Betreuungsgericht
Eine der Vorlagen ist das "Merkblatt Betreuer", das die Aufgaben des Betreuers zeigt.
Birgit Lükewille
EL-dro-ST e.V.