Das Selbsthilfebüro der Paritätischen Sozialdienste in Karlsruhe veröffentlicht für Selbsthilfegruppen und Freunde der Selbsthilfe aus dem Stadt- und Landkreis Karlsruhe folgenden Beitrag:
Liebe Selbsthilfe-Aktive,
falls Sie die kassenartenübergreifende Pauschalförderung für Selbsthilfegruppen in Anspruch nehmen oder künftig in Anspruch nehmen möchten, beachten Sie die Abgabefrist der entsprechenden Unterlagen bis zum 31.03.2024.
Welche Anträge und Unterlagen Sie wohin versenden müssen, haben wir Ihnen in unserem Dossier zur finanziellen Selbsthilfeförderung übersichtlich zusammengestellt.