Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen werden durch die gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg unterstützt (§ 20h SGB V).
Hier finden Sie das Antragsformular zur Pauschalförderung 2025, das Merkblatt dazu sowie die Verwendungsnachweise über die 2024 erhaltenen Fördermittel als PDF.
Anträge und Verwendungsnachweise sind elektronisch ausfüllbar.
Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Förderverfahren finden Sie auch auf den Seiten der Selbsthilfeförderung der gesetzlichen Krankenkassen/-verbände in Baden-Württemberg (GKV-BW).
Selbsthilfeförderung GKV-BW