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Finanzielle Selbsthilfeförderung
Grundlegend gibt es zwei Arten von Förderungen: Zum einen die kassenartenübergreifende Pauschalförderung, die die regelmäßigen und selbsthilfebezogenen Aufgaben finanziert. Und zum anderen die krankenkassenindividuelle Projektförderung, die gezielt Projekte unterstützt, wenn diese zeitlich und inhaltlich begrenzt sind.
Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen werden durch die gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg unterstützt (§ 20h SGB V).
Hier finden Sie das Antragsformular zur Pauschalförderung 2025, das Merkblatt dazu sowie die Verwendungsnachweise über die 2024 erhaltenen Fördermittel als PDF.
Anträge und Verwendungsnachweise sind elektronisch ausfüllbar.
Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Förderverfahren finden Sie auch auf den Seiten der Selbsthilfeförderung der gesetzlichen Krankenkassen/-verbände in Baden-Württemberg (GKV-BW).
Ihre Gruppe hat die Pauschalförderung 2024 in Anspruch genommen? Füllen Sie zusammen mit der Pauschalförderung 2025 den Verwendungsnachweis für 2024 aus und senden Sie diesen bis zum 31. März 2025 ab.
Bei der krankenkassenindividuellen Projektförderung geht es um zeitlich sowie inhaltlich begrenzte Vorhaben. Es sind Aktivitäten, die über die regelmäßigen Aufgaben und das normale Maß der Selbsthilfearbeit hinausgehen.
Handelt es sich bei Ihrem Verein um eine Selbsthilfeorganisation auf Bundesebene und möchten Sie einen Antrag auf Pauschalförderung stellen? Dann wechseln Sie zur Seite des Verbands der Ersatzkassen e. V. (vdek):