Vergabegremium 2025
Wahl der Selbsthilfe-Vertretenden
Vielen Dank, dass Sie sich an der Wahl beteiligen.
Jeder Selbsthilfegruppe steht es offen, wie sie zu einer Stimmabgabe kommen und wer diese für die Gruppe durchführt. Durch die anonyme Stimmabgabe ist eine nachträgliche Änderung der Stimme ausgeschlossen.
- Vergeben Sie eine Stimme für den Bereich Körperliche Erkrankung/Behinderung oder wählen Sie “Enthaltung” aus.
- Vergeben Sie eine Stimme für den Bereich Psychische Erkrankung/Sucht oder wählen Sie “Enthaltung” aus.
- Nicht vergessen: Klicken Sie auf Stimmen abschicken.
Wahl zum Vergabegremium
Was macht das Vergabegremium?
Das Vergabegremium entscheidet über die Vergabe der Pauschalfördermittel an die örtlichen Selbsthilfegruppen. Die Vertreter der Selbsthilfe (gewählte Selbsthilfegruppenvertreter + Mitarbeiter*innen der Selbsthilfekontaktstellen) beraten die Krankenkassen und tragen so zur Entscheidungsfindung über die Anträge bei.
Wie läuft die Wahl der Selbsthilfegruppen-Vertreter*innen ab?
Es werden jeweils 2 Vertreter (1 gewählte Person + 1 Stellvertretung) aus den Bereichen „körperliche Erkrankung/Behinderung“ und „psychische Erkrankung/Sucht“ gewählt. Die Amtszeit dauert in Karlsruhe ein Jahr, also eine Vergabeperiode.
Jede Selbsthilfegruppe darf nur einmal abstimmen.